
Für den geplanten Ausbau der Ortsdurchfahrt Bingerbrück hat das Planfeststellungsverfahren begonnen. Wie schon in unserem Newsletter geschrieben, werden uns dazu öffentlich äußern.
In obiger Zeichnung haben wir bereits den LBM-B9-Querschnitt „B-B“ einmal exakt nachgezeichnet, darin allerdings Mittelklasse-SUVs und zwei LKWs eingezeichnet, statt nur ein kleineres Auto auf der ganzen Fahrbahn. Hellrot die geboteten Sicherheitsabstände für den Radverkehr. Rot gestreift die „Problemzonen“.
Die Planunterlagen sind in der Zeit vom 18. Juli 2025 bis einschl. 18. August 2025 öffentlich zugänglich: https://planfeststellung.lbm.rlp.de/themen/bundesstrassen/b-9-od-bingen-bingerbrueck
Einwendungen und Stellungnahmen sind bis spätestens Donnerstag, den 18. September 2025 schriftlich bei der Planfeststellungsbehörde (Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14-20, 56068 Koblenz) einzureichen.
Nachdem wir uns nach der Vorstellung der Vorplanung bereits kritisch geäußert hatten (alle Beiträge nachzulesen unter: https://s4f-bingen.de/tag/bingerbrueck/), sehen wir die aktuellen Pläne nach wie vor kritisch in Bezug auf die Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs – und damit untauglich für die zwingend nötige Verkehrswende.
Wir haben uns alle unter o. g. Link veröffentlichten Unterlagen heruntergeladen und zusätzlich das für die Baumaßnahme durchgeführte Sicherheitsaudit zuschicken lassen. Auf dieser Basis werden wir eine Stellungnahme verfassen und einreichen sowie veröffentlichen.