Unsere Einwendungen gegen die aktuelle Planung der B9 in Bingen-Bingerbrück

Alternativvorschlag für die B 9 (am Beispiel-Querschnitt „B-B“), ohne Radschutzstreifen; ein Überholen ist ohnehin nur ohne Gegenverkehr möglich. Hervorgehobene Sicherheitsabstände wie bei unserer Nachzeichnung des bisher vom LBM geplanten Querschnitts, nicht eingehaltene Sicherheitsabstände sind schraffiert.

Wir haben im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Einwendungen gegen die aktuelle Planung des Ausbaus der B 9 in der Ortsdurchfahrt Bingen-Bingerbrück eingereicht.

Wir begrüßen zwar Maßnahmen wie Begrünung, zusätzliche Querungshilfen und E-Ladestationen, sehen in der Planung jedoch erhebliche Defizite beim Schutz von Fußgänger*innen und Radfahrenden. Besonders kritisch bewerten wir:

  • Fehlende Sicherheit für Fußgänger*innen und Radfahrende durch zu hohe Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs (Tempo 50), mangelhafte Querungshilfen, zu schmale Gehwege, zu schmale Schutzstreifen, gefährliche Radschutzstreifen (bei zu hohen Kfz-Verkehrszahlen), gefährliche oder nicht praktikable Radwegeverbindungen/-abzweigungen.
  • Fehlende Sicherheit für vulnerable Gruppen wie Kinder, mobilitätseingeschränkte Personen und ältere Menschen. Der Bereich ist ein stark frequentierter Schulweg und Standort eines Altenheims.

Unsere Einwendungen enthalten konkrete Lösungsvorschläge wie Tempo 30, Zebrastreifen, Verzicht auf Radschutzstreifen und stattdessen Förderung eines Mischverkehrs mit visuellen Hinweisen auf den Radverkehr etc..

Eine unattraktive Infrastruktur für Fuß- und Radverkehr führt dazu, dass viele lieber das Auto nehmen. Für die Mobilitätswende brauchen wir Vorrang, Sicherheit und Komfort für die schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen.

Heute getroffene Entscheidungen prägen Bingerbrück über Jahrzehnte – weit über das Jahr 2040 hinaus, in dem Rheinland-Pfalz laut Koalitionsvertrag klimaneutral sein soll.

Unsere vollständigen Einwendungen:


Einwendungen und Stellungnahmen können noch bis spätestens Donnerstag, den 18. September 2025 schriftlich bei der Planfeststellungsbehörde (Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14-20, 56068 Koblenz) eingereicht werden.

Die Planunterlagen waren in der Zeit vom 18. Juli 2025 bis einschl. 18. August 2025 öffentlich zugänglich: https://planfeststellung.lbm.rlp.de/themen/bundesstrassen/b-9-od-bingen-bingerbrueck (Stand heute, 3.9.2025, sind sie dort immer noch abrufbar.)

B 9 – Ausbau der Ortsdurchfahrt Bingerbrück

Aktuell vom LBM geplanter Straßenquerschnitt "B-B" der B9-Ortsdurchfahrt Bingerbrück, nachgezeichnet mit Mittelklasse-SUVs und LKWs, mit markierten problematischen Stellen für den Rad- und Fußverkehr (nicht eingehaltene Sicherheitsabstände)

Für den geplanten Ausbau der Ortsdurchfahrt Bingerbrück hat das Planfeststellungsverfahren begonnen. Wie schon in unserem Newsletter geschrieben, werden wir uns dazu öffentlich äußern.

In obiger Zeichnung haben wir bereits den LBM-B9-Querschnitt „B-B“ einmal exakt nachgezeichnet, darin allerdings Mittelklasse-SUVs und zwei LKWs eingezeichnet, statt nur ein kleineres Auto auf der ganzen Fahrbahn. Hellrot die geboteten Sicherheitsabstände für den Radverkehr. Rot gestreift die „Problemzonen“. Blassblau geboteten Sicherheitsabstände für den Fußverkehr. Blau gestreift die „Problemzonen“.


Die Planunterlagen sind in der Zeit vom 18. Juli 2025 bis einschl. 18. August 2025 öffentlich zugänglich: https://planfeststellung.lbm.rlp.de/themen/bundesstrassen/b-9-od-bingen-bingerbrueck

Einwendungen und Stellungnahmen sind bis spätestens Donnerstag, den 18. September 2025 schriftlich bei der Planfeststellungsbehörde (Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14-20, 56068 Koblenz) einzureichen.

Nachdem wir uns nach der Vorstellung der Vorplanung bereits kritisch geäußert hatten (alle Beiträge nachzulesen unter: https://s4f-bingen.de/tag/bingerbrueck/), sehen wir die aktuellen Pläne nach wie vor kritisch in Bezug auf die Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs – und damit untauglich für die zwingend nötige Verkehrswende.

Wir haben uns alle unter o. g. Link veröffentlichten Unterlagen heruntergeladen und zusätzlich das für die Baumaßnahme durchgeführte Sicherheitsaudit zuschicken lassen. Auf dieser Basis werden wir eine Stellungnahme verfassen und einreichen sowie veröffentlichen.