
Wir haben im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Einwendungen gegen die aktuelle Planung des Ausbaus der B 9 in der Ortsdurchfahrt Bingen-Bingerbrück eingereicht.
Wir begrüßen zwar Maßnahmen wie Begrünung, zusätzliche Querungshilfen und E-Ladestationen, sehen in der Planung jedoch erhebliche Defizite beim Schutz von Fußgänger*innen und Radfahrenden. Besonders kritisch bewerten wir:
- Fehlende Sicherheit für Fußgänger*innen und Radfahrende durch zu hohe Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs (Tempo 50), mangelhafte Querungshilfen, zu schmale Gehwege, zu schmale Schutzstreifen, gefährliche Radschutzstreifen (bei zu hohen Kfz-Verkehrszahlen), gefährliche oder nicht praktikable Radwegeverbindungen/-abzweigungen.
- Fehlende Sicherheit für vulnerable Gruppen wie Kinder, mobilitätseingeschränkte Personen und ältere Menschen. Der Bereich ist ein stark frequentierter Schulweg und Standort eines Altenheims.
Unsere Einwendungen enthalten konkrete Lösungsvorschläge wie Tempo 30, Zebrastreifen, Verzicht auf Radschutzstreifen und stattdessen Förderung eines Mischverkehrs mit visuellen Hinweisen auf den Radverkehr etc..
Eine unattraktive Infrastruktur für Fuß- und Radverkehr führt dazu, dass viele lieber das Auto nehmen. Für die Mobilitätswende brauchen wir Vorrang, Sicherheit und Komfort für die schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen.
Heute getroffene Entscheidungen prägen Bingerbrück über Jahrzehnte – weit über das Jahr 2040 hinaus, in dem Rheinland-Pfalz laut Koalitionsvertrag klimaneutral sein soll.
Unsere vollständigen Einwendungen:
Einwendungen und Stellungnahmen können noch bis spätestens Donnerstag, den 18. September 2025 schriftlich bei der Planfeststellungsbehörde (Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14-20, 56068 Koblenz) eingereicht werden.
Die Planunterlagen waren in der Zeit vom 18. Juli 2025 bis einschl. 18. August 2025 öffentlich zugänglich: https://planfeststellung.lbm.rlp.de/themen/bundesstrassen/b-9-od-bingen-bingerbrueck (Stand heute, 3.9.2025, sind sie dort immer noch abrufbar.)
